Nach der Teilnahme an einer Aus- bzw. Fortbildung im Landesskiverband oder beim Deutschen Skiverband kann die Ausstellung der DSV-Card sowie der DOSB-Lizenz erfolgen.
Regelungen zur Fortbildungspflicht laut DSV-Ausbildungskonzeption
Die Fortbildungspflicht orientiert sich an der Gültigkeit der fachspezifischen Lizenz (entspricht der Gültigkeit der DSV-Card). Auch wenn der Besitz einer DSV-Card nicht verpflichtend ist bzw. die DOSB-Lizenz noch gültig ist, zählt für die Fortbildungspflicht die Gültigkeitsdauer der DSV-Card.
Die Gültigkeiten werden ab dem Datum der Aus- bzw. der letzten Fortbildung wie folgt berechnet: