FAQ
Häufig gestellte Fragen

Ich habe mich zu einem DSV-Lehrgang angemeldet, wie geht es jetzt weiter?

Die Anmeldungen werden von uns manuell geprüft und an den zuständigen Landesskiverband (LSV) weitergeleitet, die von dir angegebene Mitgliedschaft in einem dem LSV zugehörigen Verein überprüft. Die finale Zulassungsbestätigung erhältst du nach der Bestätigung durch den LSV.
Die Einladung mit den genauen Informationen zum Lehrgang (Programm, Unterkunft etc.) erhalten alle angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer ca. zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn per Mail.

Der Anmeldeschluss ist schon vorbei. Kann ich mich trotzdem noch anmelden?

Ja, eine Anmeldung ist auch nach Anmeldeschluss noch möglich. Wir setzen dich auf eine Warteliste, prüfen, ob noch ein Platz im Lehrgang frei ist und ob das Hotel noch Kapazitäten frei hat. Anschließend melden wir uns wieder bei dir.

Wie lange habe ich Zeit, meine Ausbildung abzuschließen?

Alle Lehrgänge für den Erwerb einer Lizenzstufe sollen grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.

Wie werden Fehlzeiten (bei Ausbildungslehrgängen) geregelt?

  • Fehlzeit ½ Tag des Lehrgangs: Du kannst trotzdem am Lehrgang teilnehmen, wenn vor Lehrgangsbeginn ein formloser schriftlicher Antrag auf Befreiung für ½ Tag bei uns (trainerschule@deutscherskiverband.de) eingereicht wird und die verpassten Inhalte im Eigenstudium nachgeholt werden.
  • Fehlzeit 1 Tag des Lehrgangs: Du kannst trotzdem am Lehrgang teilnehmen, wenn wichtige Gründe für die Fehlzeiten vorliegen (z.B. Prüfungen, Gerichtstermine u.ä.) und diese vor Lehrgangsbeginn schriftlich (formloser Antrag) bei uns (trainerschule@deutscherskiverband.de) nachgewiesen werden. Die verpassten Inhalte müssen im Eigenstudium nachgeholt werden.
  • Fehlzeiten > 1 Tag des Lehrgangs: Du kannst nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Fehlzeitenregelung gilt für den gesamten Ausbildungsgang. Bei Prüfungslehrgängen bzw. Prüfungen besteht Anwesenheitspflicht. Fehlzeiten bei Prüfungslehrgängen sind nicht möglich.

Wir erhalte ich nach dem Lehrgang meine Lizenz?

Wenn du an einem DSV-Lehrgang teilnimmst, kannst du direkt bei der Lehrgangsanmeldung das Häkchen bei „Lizenzausstellung“ setzen, dann stellen wir dir die beantragte Lizenz ca. 2 Wochen nach dem Lehrgang aus. Wenn du vergessen hast, das Häkchen zu setzen, kannst du auch im Nachgang den Antrag auf Lizenzverlängerung über das Onlineformular stellen.

Kann mit dem DSV-Trainertag die Lizenz verlängert werden?

  • Der eintägige DSV-Trainertag (Ski Alpin, Skicross, Skilanglauf, Skisprung, Nordische Kombination) gilt in Verbindung mit einer zweitägigen Hospitation bei einer DSV-Trainingsgruppe als Fortbildung zur Lizenzverlängerung.
  • Die Verlängerung der Lizenz mit dem DSV-Trainertag ist nur jedes zweite Mal möglich, d.h. es muss nach der Lizenzverlängerung mit einem Trainertag stets eine Verlängerung durch eine 2-tägige Fortbildung stattfinden.

Ich habe eine Verletzung/ bin schwanger. Kann ich trotzdem meine Lizenz verlängern?

Bei Schwangerschaft bzw. anschließender Elternzeit (bis zum 1. Geburtstag des Kindes) kann auf Antrag eine Lizenzverlängerung um ein Jahr auch ohne Besuch einer Fortbildung erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Schwangerschaft eine gültige Lizenz vorliegt. Anschließend greifen die regulären Regelungen zur Reaktivierung

Beispiel:

  • letzte Fortbildung 05/2024 und somit reguläre Lizenzgültigkeit bis 07/2026
  • Schwangerschaft oder Geburt des Kindes in Saison 2025/2026
  • folglich Kulanzverlängerung um 1 Jahr auf Antrag bis 07/2027

 

Bei Verletzungen/ länger andauernden Krankheiten kann auf Antrag, mit Vorlage des Attestes, und nach individueller Prüfung eine Lizenzverlängerung um ein Jahr analog zu oben erfolgen.

Wie reaktiviere ich meine abgelaufene Lizenz?

Die Reaktivierung hängt davon ab, wie lange die Lizenz bereits abgelaufen ist: 

  • Überschreitung um 1 Jahr: Teilnahme an einer zweitägigen Fortbildung (Kulanzjahr)
    • Beispiel: Lizenz läuft 07/2024 aus, Teilnahme an einer Fortbildung im Frühjahr 2025 führt zu einer regulären Verlängerung.
  • Überschreitung um 2 Jahre: 2-tägige Fortbildung und 2-tägige Hospitation auf einem zentralen Lehrgang mit schriftlichem Hospitationsbericht (Die Liste der Hospitationstrainer findest du hier).
    • Beispiel: Lizenz läuft 07/2024 aus, Teilnahme an einer Fortbildung im Frühjahr 2026 sowie einer Hospitation führt zu einer regulären Verlängerung.
  • Überschreitung um 3 und 4 Jahre: 2-tägige Fortbildung mit Prüfungsgespräch und 2-tägige Hospitation auf einem zentralen Lehrgang mit schriftlichem Hospitationsbericht (Hospitationstrainer siehe DSV-Homepage)
  • Überschreitung um mehr als 4 Jahre:
    • Grundsätzlich erfolgt eine Aberkennung der Lizenz. Eine Reaktivierung aller Lizenzen (Trainer-A/ -B/ -C) kann nur auf Trainer-C Ebene erfolgen durch:  
      • 2-tägige Lizenz-Fortbildung plus
      • 5 Tage Teilnahme im Rahmen eines Ausbildungslehrgangs plus
      • benotetes Prüfungsgespräch im Rahmen des Ausbildungslehrgang
      • vor der Teilnahme an der Fortbildung und am Ausbildungslehrgang erfolgt ein Orientierungsgespräch zu den geplanten Terminen mit dem jeweiligen Disziplinkoordinator
    • Eine Reaktivierung der B- oder A-Lizenz kann nur durch die komplette Absolvierung der jeweiligen Lizenzstufe incl. Prüfung erfolgen.

Welche Fortbildungen werden beim DSV anerkannt?

In der DSV-Trainerschule werden ausschließlich Fortbildungen anerkannt, die unter dem Dach der DSV-Trainerschule ausgeschrieben sind. Die Fortbildungen der DSV-Trainerschule werden vom DSV (teilweise in Kooperation mit den Landesskiverbänden) durchgeführt. 

 

Fortbildungen der DSV-Trainerschule (Leistungssport) gelten auch für die Verlängerung von Breitensport-Lizenzen (DSV-Grundstufe, DSV-Instructor, DSV-Skilehrer). Breitensport-Fortbildungen (Fortbildungen der DSV Ski- und Snowboardlehrerschule und der Landesskiverbände) werden aufgrund unterschiedlicher Inhalte nicht für Leistungssport-Lizenzverlängerungen anerkannt.
Zur Teilnahme an einer Fortbildung der DSV-Trainerschule mit einer Breitensport-Lizenz muss ein Bestätigungsschreiben vom Verein vorgelegt werden, aus dem deine aktive Trainerarbeit im Verein hervorgeht.

Welche nationalen Ausbildungen werden beim DSV anerkannt?

Allgemein werden keine Ausbildungsinhalte anderer Lehrgänge anerkannt. Einzelfallentscheidungen erfolgen über den Planungsstab DSV-Trainerschule. 

Welche internationalen Ausbildungen (z.B. aus Österreich oder der Schweiz) werden beim DSV anerkannt?

Allgemein werden keine Inhalte anderer Ausbildungen anerkannt.
Spezielle Anerkennungswünsche von Ausbildungen anderer Ausbildungsträger müssen mit den jeweiligen Lehrgangs- und Prüfungsinhalten an die DSV-Trainerschule gesendet werden. Der Planungsstab der DSV-Trainerschule entscheidet anhand der eingereichten Unterlagen, ob Inhalte bzw. die gesamte Ausbildung anerkannt werden.