Aus- und Fortbildung
Aus- und Fortbildung
Aus- und Fortbildung
Die Ausbildung erfolgt jedes Quartal entweder:
- im Rahmen der Ausbildung zum Trainer-C oder Trainer-B Biathlon Leistungssport oder
- über eine direkte Anfrage der Landesverbände
Voraussetzungen zum Erwerb der Qualifikation Schieß- und Standaufsicht sowie JuBaLi
- Volljährigkeit
- Vorhandene Sachkunde gemäß §7 Waffengesetz
- Zuverlässigkeit gemäß §5 Waffengesetz (keine Verstöße gegen missbräuchliche oder leichtfertige Verwendung von Waffen oder Munition, Überlassung von Waffen oder Munition an nicht berechtigte Personen sowie vorsätzlich oder fahrlässig begangene Straftaten etc.)
- Meldung und Bestätigung der Ausbildung durch den Verein
Einsatz und Aufgaben
- Befähigung, ein Biathlonschießen auf einer Biathlonanlage zu leiten
- JaBaLi zwingend erforderlich für Trainer und Aufsichtspersonen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
Ausbildung
- Eintagesausbildung von ca. 10 Unterrichtseinheiten oder ca. 8 Unterrichtsstunden
Ausbildungsbereiche
- Schieß- und Standaufsicht
- Begriffsbestimmungen
- Waffengesetze
- Gesetzliche Regelungen für den Erwerb, den Transport und Aufbewahrung von Waffen/Munition
- Sicherheit auf Schießständen
- JuBaLi
- Begriffsbestimmungen
- Umgang mit Waffen
- Gesetzliche Definitionen – Eltern – Verein - Trainer
- Besondere Verantwortung des Trainers im Umgang mit Kindern/Jugendlichen
Prüfung
- Die Prüfung wird durchgeführt von Thomas Hacker
- Sowohl bei der Schieß- und Standaufsicht, als auch bei der JuBaLi erfolgt ein schriftlicher Test
- In der JuBaLi gibt es außerdem eine praktische Prüfungsabforderung
- Nach bestandenen Prüfungen werden die Prüfungszeugnisse ausgegeben