FAQ
Ich möchte Schneesportlehrerin oder Schneesportlehrer werden, was muss ich tun?
Die Ausbildung zum DSV-Schneesportlehrer ist in 3 Stufen gegliedert, welche nacheinander absolviert werden müssen:
- DSV-Grundstufe (= Trainer-C Breitensport)
- DSV-Instructor (= Trainer-B Breitensport)
- DSV-Skilehrer/DSV-Snowboardlehrer/DSV-Skitourenführer (= Trainer-A Breitensport)
Die Ausbildung der ersten beiden Ausbildungsstufen (Ausnahme Telemark) liegt in der Hoheit der Landesskiverbände, so dass du dich bitte bezüglich Terminen, Kosten, etc. für diese beiden Ausbildungsstufen an deinen zuständigen Landesskiverband wendest. Eine Übersicht aller Landesskiverbände findest du hier.
Die Informationen zu den Ausbildungen zum Trainer-A Breitensport findest du hier.
Alle weiteren Informationen zu den detaillierten Inhalten der Ausbildung und Prüfung findest du in der Ausbildungskonzeption und den Curricula der einzelnen Disziplinen unter DSV-Ausbildungskonzeption und Curricula.
Wie lange habe ich Zeit, meine Ausbildung abzuschließen?
Alle Lehrgänge und Prüfungsleistungen für den Erwerb einer Lizenzstufe müssen grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.
Wir erhalte ich nach dem Lehrgang meine Lizenz?
Wenn du an einem Lehrgang des Landesskiverbandes teilnimmst, kannst du den Antrag auf Lizenzverlängerung über das Onlineformular stellen.
Wenn du an einem DSV-Lehrgang teilnimmst, kannst du direkt bei der Lehrgangsanmeldung das Häkchen bei „Lizenzausstellung“ setzen, dann stellen wir dir die beantragte Lizenz ca. 2-3 Wochen nach dem Lehrgang aus. Wenn du vergessen hast, das Häkchen zu setzen, kannst du im Nachgang den Antrag auf Lizenzverlängerung über das Onlineformular stellen.
Ich habe eine Verletzung/ bin schwanger. Kann ich trotzdem meine Lizenz verlängern?
Im Falle einer Verletzung kann die Fortbildungspflicht mit Vorlage eines Attests/ Befundes in der DSV-Geschäftsstelle auch ohne Besuch einer Fortbildung um ein Jahr verlängert werden. Voraussetzung ist, dass die fachspezifische Qualifikation zum Zeitpunkt der Verletzung gültig war.
- Damit kann auch die Verlängerung einer DSV-Card sowie einer DOSB-Lizenz für den Trainer-A Breitensport um ein weiteres Jahr beantragt werden.
- DOSB-Lizenzen eines Trainer-B Breitensport sowie Trainer-C Breitensport sind davon ausgeschlossen, da der Gültigkeitszeitraum in diesem Fall nicht betroffen ist.
- Die Kulanzverlängerung bei Vorlage eines Attests kann nicht zweimal aufeinander folgen.
Eine Übungsleiterin kann ihre Lizenz bei vorliegender Schwangerschaft auch ohne Besuch einer Fortbildung ausgehend vom Geburtstermin zum Ende der Saison um zwei Jahre verlängern. Voraussetzung ist, dass die fachspezifische Qualifikation zu Beginn der Schwangerschaft gültig war.
- Diese Kulanzverlängerung kann nicht zweimal aufeinander folgen.
Nach Geburt eines Kindes reicht eine zweitägige Fortbildung innerhalb von 3 Jahren – ausgehend vom Geburtstermin - zum Wiedereinstieg aus. Voraussetzung ist, dass die fachspezifische Qualifikation zu Beginn der Schwangerschaft gültig war.
Sollten mehrere Schwangerschaften aufeinanderfolgen, wird für den Wiedereinstieg eine Einzelfallentscheidung durch die DSV-Geschäftsstelle getroffen. Grundlage für eine Entscheidung im Sinne der Übungsleiterin ist, ob es im zeitlichen Rahmen der Geburtenfolge möglich gewesen wäre, eine Fortbildung zu besuchen.
Wie unterscheiden sich die Ausbildungen beim Deutschen Skiverband (DSV) und beim Deutschen Skilehrerverband (DSLV)?
- Beim DSV als größtem Amateurskilehrerverband liegt der Schwerpunkt der Ausbildungen darauf, als Schneesportlehrerin und Schneesportlehrer im Verein oder in einer (DSV-)Skischule zu arbeiten. Dein Verein kann mit dem Nachweis deiner Übungsleiterqualifikation (DOSB-Lizenz) einen Zuschuss für den Verein beantragen.
- Der DSLV ist der Verband der Berufsskilehrer und schließt mit dem staatlichen geprüften Skilehrer ab.
- Die einzelnen Ausbildungsstufen DSLV und DSV unterscheiden sich in Umfang, Prüfungsleistungen, etc. Daher erfolgt die Anerkennung der einzelnen Ausbildungsstufen auf Basis einer Kooperationsvereinbarung zwischen DSLV und DSV. Weitere Infos dazu findest du hier.
Ich habe mich zu einem DSV-Lehrgang angemeldet, wie geht es jetzt weiter?
Die Anmeldungen werden zunächst von uns und dann von deinem zuständigen Landesskiverband (LSV) geprüft. Die finale Zulassungsbestätigung erhältst du nach der Bestätigung durch den LSV per Mail.
Die Einladung mit den genauen Informationen zum Lehrgang (Programm, Unterkunft etc.) erhalten alle angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer ca. zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn ebenfalls per Mail.
Wie kann ich mit den anderen Lehrgangsteilnehmern Kontakt aufnehmen, um gemeinsam anreisen zu können?
Zusammen mit der Einladung erhältst du eine Teilnehmerliste mit den Kontaktdaten aller Lehrgangsteilnehmer. Zudem versenden wir vor Lehrgangsbeginn einen Link für eine Lehrgangs-WhatsApp-Gruppe.
Der Anmeldeschluss ist vorbei oder der Lehrgang ist bereits voll. Kann ich mich trotzdem noch anmelden?
- Ja, eine Anmeldung ist bei freien Plätzen auch nach Anmeldeschluss möglich. Melde dich online an, wir prüfen ob deine Nachmeldung noch möglich ist und geben dir per Mail Bescheid.
- Ist der Lehrgang bereits voll, melde dich per Mail bei ausbildung@deutscherskiverband.de unter Angabe der Lehrgangsnummer. Wir setzen dich auf eine Warteliste und melden uns sobald wir wissen, ob zusätzliche Kapazitäten möglich sind oder Plätze frei werden.
Ich kann an dem DSV-Lehrgang nach der Anmeldung nicht (mehr) teilnehmen. Welche Kosten entstehen für mich?
Eine Abmeldung von dem gewünschten Lehrgang ist jederzeit schriftlich unter Angabe der Lehrgangsnummer an ausbildung@deutscherskiverband.de möglich.
Je nach Zeitpunkt der Abmeldung fallen folgende Stornokosten auf die Lehrgangsgebühr an:
- Rücktritt bis 3 Wochen vor Kursbeginn: kostenlos
- Rücktritt bis 10 Tage vor Kursbeginn: 30 % der Lehrgangsgebühr
- Rücktritt bis 5 Tage vor Kursbeginn: 50 % der Lehrgangsgebühr
- Rücktritt bis 2 Tage vor Kursbeginn: 80 % der Lehrgangsgebühr
- Rücktritt ab 1 Tag vor Kursbeginn oder Abreise während des Lehrgangs: 100% der Lehrgangsgebühr
Eventuelle Stornokosten des Hotels werden an den Teilnehmer weiterberechnet.
Den Teilnehmern wird der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung empfohlen. Für Inhaber der DSV-Skiversicherung gibt es hier beispielsweise eine entsprechende Zusatzversicherung.
Wie werden Fehlzeiten (bei Wochenlehrgängen) geregelt?
Die Lehrgangsdauer richtet sich nach der Ausbildungskonzeption, die vom DOSB genehmigt wurde.
Folgende Fehlzeitenregelungen gelten beim Besuch eines DSV-Lehrgangs:
- Fehlzeit ½ Tag bei einem Wochenlehrgang: Du kannst trotzdem am Lehrgang teilnehmen, wenn vor Lehrgangsbeginn ein formloser schriftlicher Antrag auf Befreiung für ½ Tag bei uns (ausbildung@deutscherskiverband.de) eingereicht wird und die verpassten Inhalte im Eigenstudium nachgeholt werden.
- Fehlzeit 1 Tag bei einem Wochenlehrgang: Du kannst trotzdem am Lehrgang teilnehmen, wenn wichtige Gründe für die Fehlzeiten vorliegen (z.B. Prüfungen, Gerichtstermine u.ä.) und diese vor Lehrgangsbeginn schriftlich (formloser Antrag) bei uns (ausbildung@deutscherskiverband.de) nachgewiesen werden. Die verpassten Inhalte müssen im Eigenstudium nachgeholt werden.
- Fehlzeit von mehr als 1 Tag bei einem Wochenlehrgang: Du kannst nicht am Lehrgang teilnehmen.
- Die Fehlzeitenregelung gilt für den gesamten Ausbildungsgang, d.h. alle Lehrgänge einer Ausbildungsstufe.
- Bei Prüfungslehrgängen bzw. Prüfungen besteht vollständige Anwesenheitspflicht. Fehlzeiten sind nicht möglich.
Welches Material brauche ich?
Das für den jeweiligen Lehrgang notwendige Material steht in den Termindetails sowie in der Einladung.
Hinweis für Skitouren-Lehrgänge: Hier findet ihr die Übersicht des Materials für ausgewählte Lehrgänge Skitour.
Für welche Lehrgänge ist eine LVS-Ausrüstung Voraussetzung für eine Teilnahme?
Eine LVS-Ausrüstung (bestehend aus mindestens LVS-Gerät, Schaufel, Sonde) ist für alle Lawinen-/Risikomanagementlehrgänge, Freeridelehrgänge, die DSV-Skischulleiterausbildung und alle Skitourenlehrgänge Voraussetzung zur Teilnahme.