FAQ
Allgemeine Fragen zu den Lizenzen

Was ist förderfähig und wie erhalte ich die Bezuschussungen?

Jeder Sportverein kann Fördermittel für den Einsatz von Übungsleiterinnen und Übungsleitern sowie Trainerinnen und Trainern beantragen. So sollen Vereine dabei unterstützt werden, qualifiziertes Personal zu engagieren und Anreize für sie zu schaffen, sich fortzubilden. Die konkrete Höhe der Förderung ist abhängig vom jeweiligen Bundesland, beziehungsweise dem zuständigen Landessportverband und unterliegt deren eigenen Regularien. Am besten, du fragst deshalb direkt bei deinem Verein, Landesskiverband oder Landessportbund an.

Wie erhalte ich meine Lizenz(en)?

  • Die Ausstellung der Lizenzen (DSV-Card und DOSB-Lizenz) erfolgt in der Lizenzhoheit des DSV zentral durch die DSV-Geschäftsstelle.
  • Als Lizenzinhaber musst du nach Besuch einer Aus- bzw. Fortbildung einen Antrag zur Ausstellung der Lizenz(en) stellen. Den Antrag findest du hier.
  • Die Verantwortung für die Lizenz und somit auch die Beantragung liegt beim Lizenzinhaber und nicht beim Verein. Grund hierfür ist die benötigte Zustimmung des Ehrenkodex und des Datenschutzes.
  • Alle Lizenzen werden immer in der höchsten Ausbildungsstufe einer Disziplin im Breiten- bzw. Leistungssport ausgestellt. Da ein Trainer-C Voraussetzung zur Absolvierung des Trainer-B ist, ist dieser in der höheren Lizenz inbegriffen.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

DSV-Card

  • Verlängerung der DSV-Card nach erfolgreicher Fortbildung: 15,00 €
  • Neue DSV-Card mit neuer Ausbildungsstufe nach bestandener Prüfung für eine höhere Ausbildungsstufe: 15,00 €
  • Erwerb einer DSV-Zweitcard nach bestandener Prüfung für eine zweite Disziplin oder als Ersatzkarte bei Verlust: 18,00 €

DOSB-Lizenz

  • Erstausstellung für DSV-Card-Inhaber: 9,00 €
  • Verlängerung der DOSB-Lizenz nach erfolgreicher Fortbildung: 9,00 €
  • Neue DOSB-Lizenz mit neuer Lizenzstufe nach bestandener Prüfung für eine höhere Lizenzstufe: 9,00 €
  • Erwerb einer DOSB-Zweitlizenz nach bestandener Prüfung für eine zweite Disziplin oder als Ersatzlizenz bei Verlust: 9,00 €

DSV-Leistungspaket 

  • Die Abnahme des DSV-Leistungspaketes ist zum Ausbildungseinstieg bzw. bei einer Erstabnahme von Lizenzen erforderlich: 55,00 €
  • Darin enthalten sind:
    • DSV-Card
    • DOSB-Lizenz
    • Mitgliedschaft DSVaktiv inkl. Versicherungsschutz „Basic Versicherung“ (Schutz Gerät Ski, Stock, Helm + Schutz Person und Unfall bspw. individuelle Bergungskosten unabhängig ob Vereinsfahrt oder privat) und Zeitschriftenabo DSV Ski und Berge (6x/ Jahr mit Inhalten aus den Reihen des DSV sowie inhaltliche Infos rund um den Skisport)

Wie erfolgt die Ausstellung?

  • Die Daten deiner Aus- bzw. Fortbildung werden nach dem Lehrgang automatisch vom durchführenden Landesskiverband an die DSV-Geschäftsstelle übermittelt. Besuchst du die Aus- bzw. Fortbildung über den DSV, sind die Daten ebenfalls automatisch hinterlegt.
  • Nach Besuch des Lehrgangs kannst du die Ausstellung deiner Lizenz(en) über das Onlineformular beantragen.
  • Liegen alle Unterlagen und Informationen vor, werden die Lizenz(en) mit einer Bearbeitungszeit von 2-3 Wochen direkt an dich verschickt. Sollten Rückfragen in der Bearbeitung bestehen, nehmen wir Kontakt mit dir zur Klärung auf, sodass die Lizenz(en) umgehend ausgestellt werden können.
  • Im Folgemonat der Ausstellung werden die Gebühren vom im Antrag angegebenen Konto eingezogen.

Muss ich bei einer Erstbeantragung das DSV-Leistungspaket abnehmen?

Das DSV-Leistungspaket ist konzipiert für Einsteigerinnen und Einsteiger in die Ausbildung.

Die Abnahme des DSV-Leistungspaketes ist zum Ausbildungseinstieg bzw. bei einer Erstabnahme von Lizenzen erforderlich. 

Was ist im DSV-Leistungspaket enthalten?

  • DSV-Card
  • DOSB-Lizenz
  • Mitgliedschaft DSVaktiv inkl.:
    • Versicherungsschutz (Basic Versicherung: Schutz Gerät Ski, Stock, Helm // Schutz Person und Unfall bspw. individuelle Bergungskosten unabhängig ob Vereinsfahrt oder privat) sowie
    • Zeitschriftenabo DSV Ski und Berge (6x/ Jahr): Inhalte aus den Reihen des DSV sowie inhaltliche Infos rund um den Skisport
    • zusätzlich (Kommunikation auf Rückfrage bzw. in Einzelgesprächen): Beitrag zur Skiwacht und Stiftung Sicherheit im Skisport

Was ist, wenn ich bereits Mitglied bei der DSVaktiv Versicherung bin (Einzelmitgliedschaft oder Familienmitgliedschaft)?

  • Bei der Antragstellung kann angegeben werden, dass bereits eine Mitgliedschaft besteht.
  • Nach Ausstellung der Lizenzen wird der Antrag an die DSVaktiv Versicherung weitergeleitet und dort überprüft, ob bereits eine Mitgliedschaft besteht.
  • Sollte bereits eine Mitgliedschaft bestehen, wird der Beitrag für das Folgejahr gutgeschrieben (die Gebühren für das DSV-Leistungspaket bleiben weiterhin bei 55,00 €).

Allgemeine Fragen zur Lizenzgültigkeit und Fortbildungspflicht

Kann ich eine Breitensportlizenz auch mit einer Fortbildung aus dem Leistungssport verlängern?

  • Eine Breitensportlizenz kann auch mit dem Besuch einer Maßnahme der DSV-Trainerschule (Leistungssport) verlängert werden. Voraussetzung für die Teilnahme an einer Maßnahme der DSV-Trainerschule ist entweder eine Leistungssportlizenz oder eine Trainertätigkeit im Verein.
  • Eine Leistungssportlizenz kann nur mit dem Besuch einer Maßnahme der DSV-Trainerschule (Leistungssport) verlängert werden.

Ich habe Lizenzen in mehr als einer Disziplin. Wie soll ich mich fortbilden, um beide Lizenzen gültig zu halten?

Grundsätzlich ist es möglich, mit jeder zweiten Fortbildung die Lizenz mit einer disziplinfremden bzw. disziplinübergreifenden Fortbildung zu verlängern. Mit Ausbildungen in zwei Disziplinen bietet es sich deshalb an, die Fortbildungen im Wechsel beider Disziplinen zu besuchen, um jedes Mal beide Lizenzen damit verlängern zu können.

Kann mit einem DSV-Trainertag meine Leistungssport-Lizenz verlängert werden?

  • Die eintägigen DSV-Trainertage (Ski Alpin, Ski Cross, Skilanglauf, Skisprung, Nordische Kombination) gelten in Verbindung mit einer zweitägigen Hospitation bei einer DSV-Trainingsgruppe als Fortbildung zur Lizenzverlängerung. Alternativ wird in einzelnen Disziplinen im Anschluss an den DSV-Trainertag ein zweiter Fortbildungstag zur Lizenzverlängerung angeboten.
  • Die Verlängerung der Lizenz mit den DSV-Trainertagen ist nur jedes zweite Mal möglich, d.h. es muss nach der Lizenzverlängerung mit einem DSV-Trainertag stets eine Verlängerung durch eine zweitägige Fortbildung stattfinden.

Ich habe eine Verletzung und kann der Fortbildungspflicht nicht nachkommen. Kann ich trotzdem meine Lizenz verlängern?

  • Mit Vorlage eines Attests/ Befundes in der DSV-Geschäftsstelle kann die Fortbildungspflicht in der ersten Saison nach Ablauf der Lizenz auch ohne Besuch einer Fortbildung um ein Jahr verlängert werden. Damit kann auch die Verlängerung einer DSV-Card sowie einer DOSB-Lizenz für den Trainer-A um ein weiteres Jahr beantragt werden.
  • Schick´ uns dazu am besten einen Befund/Attest per Mail an dsv-card-service@deutscherskiverband.de, dann vermerken wir alles entsprechend im System. Anschließend kannst du einen Antrag auf Lizenzverlängerung stellen und dort bei der letzten Fortbildung einfach das Datum des Befundes/Attests und als Bezeichnung "Verlängerung aufgrund Verletzung" eintragen, dann können wir es entsprechend zuordnen.

Weitere Hinweise:
•    DOSB-Lizenzen eines Trainer-B sowie Trainer-C sind davon ausgeschlossen, da der Gültigkeitszeitraum in diesem Fall nicht betroffen ist.
•    Die Kulanzverlängerung bei Vorlage eines Attests kann nicht zweimal aufeinander folgen.

Ich bin schwanger und kann der Fortbildungspflicht nicht nachkommen. Kann ich trotzdem meine Lizenz verlängern?

Breitensport

  • Bei aktueller Schwangerschaft bzw. Elternzeit (bis zum 1. Geburtstag des Kindes) kann auf Antrag eine gültige Lizenz um ein Jahr auch ohne Besuch einer Fortbildung verlängert werden.
  • Schick´ uns dazu am besten die Geburtsurkunde per Mail an dsv-card-service@deutscherskiverband.de, dann vermerken wir alles entsprechend im System. Anschließend kannst du einen Antrag auf Lizenzverlängerung stellen und dort bei der letzten Fortbildung einfach das Datum der Geburt und als Bezeichnung "Verlängerung aufgrund Schwangerschaft/Geburt" eintragen, dann können wir es entsprechend zuordnen.
  • Grundsätzlich ist es uns ein großes Anliegen, Müttern den Wiedereinstieg nach einer Schwangerschaft und darauffolgenden Elternzeit zu erleichtern. Deshalb sind wir im entscheidenden Gremium, dem DSV-Ausschuss Bildung gerade dabei, einen Vorschlag zur Umsetzung der Kulanzregelung bei Schwangerschaft sowie einer Erleichterung zum Wiedereinstieg zu erarbeiten.

 

Leistungssport

  • Bei aktueller Schwangerschaft bzw. Elternzeit (bis zum 1. Geburtstag des Kindes) kann auf Antrag eine gültige Lizenz um ein Jahr auch ohne Besuch einer Fortbildung verlängert werden.
  • Beispiel: letzte Fortbildung 05/2022 und somit Lizenzgültigkeit bis 07/2024 >> Schwangerschaft oder Geburt des Kindes in Saison 2023/2024, folglich Kulanzverlängerung um ein Jahr auf Antrag bis 07/2025
  • Schick´ uns dazu am besten die Geburtsurkunde per Mail an dsv-card-service@deutscherskiverband.de, dann vermerken wir alles entsprechend im System. Anschließend kannst du einen Antrag auf Lizenzverlängerung stellen und dort bei der letzten Fortbildung einfach das Datum der Geburt und als Bezeichnung "Verlängerung aufgrund Schwangerschaft/ Geburt" eintragen, dann können wir es entsprechend zuordnen.

Was passiert, wenn ich die Fortbildungspflicht für eine Breitensportlizenz nicht erfülle und nicht nach zwei Jahren eine weitere zweitägige Fortbildung besuche bzw. wenn die letzte Fortbildung eine dreitägige Fortbildung war nach drei Jahren?

  • Im Jahr nach Ablauf der skispezifischen Lizenz, die der Gültigkeit der DSV-Card entspricht (=Kulanzjahr) reicht noch eine zweitägige Fortbildung zur Verlängerung aus.
  • In diesem Fall ist der Übungsleiter dann jedoch zwischen Ablauf der Lizenz und Besuch der neuen Fortbildung nicht im Besitz einer gültigen skispezifischen Lizenz (bzw. kann auch keine DSV-Card beantragen)
  • Danach gibt es in Abhängigkeit der Dauer der Überschreitung verschiedene Möglichkeiten zur Reaktivierung der Lizenz:

Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen im Breitensport

Überschreitungsdauer Maßnahmen zur Reaktivierung

Überschreitung 1-3 Jahre 

(ab 2. Saison nach Ablauf)

  • 3-tägige Fortbildung
Überschreitung 4-7 Jahre
  • 3-tägige Fortbildung in Theorie, Methodik und Technik 
  • Lernerfolgskontrolle in Technik/Methodik 
Überschreitung > 8 Jahre
  • Belegpflicht Wiedereinstiegslehrgang
  • Nachweis Lernerfolg Theorie, Methodik/Technik

Was passiert, wenn ich die Fortbildungspflicht für eine Leistungssportlizenz nicht erfülle und nicht nach zwei Jahren eine weitere zweitägige Fortbildung besuche?

  • Im Jahr nach Ablauf der skispezifischen Lizenz, die der Gültigkeit der DSV-Card entspricht (=Kulanzjahr) reicht noch eine zweitägige Fortbildung zur Verlängerung aus.
  • In diesem Fall ist der Trainer dann jedoch zwischen Ablauf der Lizenz und Besuch der neuen Fortbildung nicht im Besitz einer gültigen skispezifischen Lizenz (bzw. kann auch keine DSV-Card beantragen)
  • Danach gibt es in Abhängigkeit der Dauer der Überschreitung verschiedene Möglichkeiten zur Reaktivierung der Lizenz: 

Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen im Leistungssport

Überschreitungsdauer Maßnahmen zur Reaktivierung

Überschreitung um 2 Jahre

(ab 2. Saison nach Ablauf)

  • 2-tägige Fortbildung und 
  • 2-tägige Hospitation auf zentralem Lehrgang mit schriftl. Hospitationsbericht
Überschreitung um 3 und 4 Jahre
  • 2-tägige Fortbildung mit benotetem Prüfungsgespräch und
  • 2-tägige Hospitation auf zentralem Lehrgang mit schriftl. Hospitationsbericht
Überschreitung > 4 Jahre
  • Aberkennung der Lizenz
  • Reaktivierung der Trainer-C-Lizenz: 
    • 2-tägige Fortbildung und
    • 5-tägige Teilnahme i.R. eines Ausbildungslehrgangs
    • Benotetes Prüfungsgespräch (Note 4,5 oder besser) i.R. des Ausbildungslehrgangs
  • Reaktivierung der Trainer-B- oder -A-Lizenz: 
    • nur durch komplette Absolvierung der jeweiligen Lizenzstufe inkl. Prüfung

Kann ich Übungsleiter einsetzen, die keine gültige Skilizenz (lediglich gültige Übungsleiterlizenz) haben?

  • Im Falle eines Unfalls/Vorfalls wird aus rechtlicher Sicht unter Berücksichtigung aller vorliegenden Fakten im Einzelfall bewertet
  • Dadurch entsteht ggf. mehr Haftung durch den Vereinsvorsitzenden bzw. Skischulleiter

Ergänzende Hinweise zum Einsatz von Übungsleitern OHNE Lizenz

  • Als Betreuer, als Jugend- oder Übungsleiter wirst du für einen Sportverein tätig. Du handelst im Auftrag des Sportvereins. Diesen Auftrag erhältst du grundsätzlich vom Vorstand, wobei die Verantwortung für den Einsatz von Übungsleitungen grundsätzlich beim Vorstand (nach § 26 BGB) des Vereins liegt. Eventuell hat der Vorstand die Aufgabe an die Abteilungsleiter übertragen. Ein solcher Auftrag kann auch mündlich getroffen werden. Besser ist es aber, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, aus der sich dann die Rechte und Pflichten des Vereins und des Übungsleiters ergeben.
  • Du musst als Betreuer, Jugend- oder Übungsleitung nicht Mitglied im Verein sein, in dem du tätig wirst.
  • Der Auftraggeber verschafft sich vor deinem Einsatz die Gewissheit, dass du die Pflichten erfüllen kannst und den Anforderungen gewachsen bist. Daher erwartet der Vereinsvorstand häufig, dass du entsprechende Lizenzen hast wie z.B. die ÜL-C-Lizenz. Versicherungsschutz für deine Tätigkeit besteht über die Sporthilfe e.V. und die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft auch ohne Lizenz und ohne Vereinsmitgliedschaft.

Ich brauche keine DSV-Card. Wo kann ich meine Gültigkeit einsehen?

Wir sind uns dieser Problematik bewusst und arbeiten hierzu an einer Lösung. 

Wenn du Fragen zu deiner Gültigkeit hast, melde dich gerne telefonisch oder per Mail bei uns. 

 

Ansprechpartner: DSV-Card- und Lizenzservice 

Wer entscheidet über die Regelungen und was hängt sonst noch alles dran?

Die Ausbildungs- und Fortbildungshoheit für alle Ski- und Schneesportdisziplinen im Breitensport liegt konzentriert beim DSV-Ausschuss Bildung.

  • Der DSV-Ausschuss Bildung hat die Verantwortung für verbindlich geregelte und einheitliche Ausbildungsgänge.
  • Er besteht aus allen Landesskiverbänden und Vertretern des DSV und ist für verbindlich geregelte und einheitliche Ausbildungsgänge in allen Disziplinen und Stufen verantwortlich.
  • Sämtliche Beschlüsse wurden unter Berücksichtigung der verschiedenen Einflussfaktoren (DOSB, IVSI, INTERSKI DEUTSCHLAND, ...) gefasst und in der DSV-Ausbildungskonzeption zusammengefasst.
  • Die DSV-Ausbildungskonzeptionen Breitensport ist damit die Grundlage für das verbandliche Lehrwesen einschl. des Fortbildungsbereichs.

Die Ausbildungs- und Fortbildungshoheit für alle Leistungssportdisziplinen liegt konzentriert beim DSV-Planungsstab.

  • Er ist zuständig für die Umsetzung der vielfältigen Aufgaben in Aus-, Fort- und Weiterbildung für alle Stufen sowie für die berufliche Trainerausbildung des DSV.
  • Der Planungsstab wird vom Vorstand Sportentwicklung und Bildung mit dem Leitungsteam DSV-Trainerschule geführt. Jede Disziplin hat eine Stimme aus der Führungsebene der Disziplin sowie eine Stimme aus der Umsetzungsebene der Disziplin.
  • Sämtliche Beschlüsse wurden unter Berücksichtigung der verschiedenen Einflussfaktoren (DOSB, IVSI, INTERSKI DEUTSCHLAND, ...) gefasst und in der DSV-Ausbildungskonzeption zusammengefasst.
  • Die Bedingungen der Lizenzvergabe sind in der DSV-Trainerschule verbindlich geregelt und in der DSV-Ausbildungskonzeptionen Leistungssport festgeschrieben.

Weitere Einflussfaktoren im Lizenzwesen sind:

  • Politik:
    • Forderung aus der Politik zur Qualitätssicherung und Vereinheitlichung der Übungsleiterzuschüsse; als Reaktion auf diese Forderung wurde ein zentrales Lizenzmanagementsystems (LiMS) zur Vereinheitlichung der bezuschussungsfähigen DOSB-Lizenz eingeführt.
  • DOSB:
    • Die DOSB-Rahmenrichtlinien schaffen einen verbindlichen Rahmen und Standards für den Bereich Bildung und Qualifizierung.
    • Den Ausbildungsträgern steht es frei, je nach Anforderungen der Sportart oder anderen praktischen Gesichtspunkten innerhalb dieses Rahmens oder darüber hinaus weitere Schwerpunkte zu setzen.
  • IVSI:
    • Verband für das Internationale Skilehrwesen.
    • Durch Einhaltung der IVSI-Rahmenrichtlinien ist eine internationale Anerkennung und Vergleichbarkeit der Ski- und Schneesportausbildung möglich.
  • INTERSKI Deutschland:
    • Nationaler Verband, in dem alle skilehrenden Verbände in Deutschland vertreten sind .

Ist es rechtlich haltbar, strengere Regeln als der DOSB aufzustellen?

Die Rahmenrichtlinien schaffen einen verbindlichen Rahmen und Standards für den Bereich Bildung und Qualifizierung. Den Ausbildungsträgern steht es frei, innerhalb dieses Rahmens oder darüber hinaus – je nach Anforderungen der Sportart oder anderen praktischen Gesichtspunkten, weitere inhaltliche Schwerpunkte zu setzen (DOSB legt somit lediglich einen Maximalzeitraum fest, keinen Minimalzeitraum).
Aufgrund der besonderen Situation im Skilehrwesen existiert neben dem offiziellen DOSB-Lizenzsystem noch ein nationaler und internationaler Verband - der Internationale Verband der Ski-Instruktoren (IVSI), dessen Rahmenrichtlinien in der DSV-Ausbildungskonzeption ebenso berücksichtigt sind.

Warum muss ich mich an IVSI halten, wenn ich nur eine DOSB-Lizenz brauche?

Die DSV-Ausbildungskonzeption ist die Grundlage für das verbandliche Lehrwesen einschließlich des Fortbildungsbereichs. Diese besagt, dass die Fortbildungen ab dem Fortbildungsdatum zwei bzw. drei Jahre plus den Zeitraum zum darauffolgenden Juli gelten (s. DSV-Ausbildungskonzeption).

Warum muss ich mich mit der DSV-Grundstufe ohne IVSI-Marke trotzdem an die IVSI-Rahmenrichtlinien halten?

  • DSV-Grundstufe gilt als Vorstufe für den DSV-Instructor, der in den IVSI-Rahmenrichtlinien mit 180 LE festgesetzt ist
  • Im DSV-Ausbildungssystem ergeben sich diese LE durch die LE in der DSV-Grundstufe (120 LE) sowie der LE der Ausbildung zum DSV-Instructor (60 LE)
  • Internationale Vergleichbarkeit